Steigleiterkonfigurator

Steighöhe: mm
Rückenstrebe Höhe: mm

Laut Norm muss eine Steigleiter ab einer Steighöhe von 3300 mm einen Fallschutz haben. Dieser ist mit einem Rückenschutz gegeben.

Der Rückenschutz muss laut Normen ab einer Höhe von 2.200 mm bis 3.000 mm anfangen.


Mit der von Ihnen gewählten Steighöhe müssten Sie selbst die Steigleiter auf die korrekte Höhe zuschneiden.





Das leichte Material punktet durch seine lange Lebensdauer und eine gute Korrosionsbeständigkeit



Max. Unebenheit: mm

Stärke der Dämmung: mm








Durch die Auswahl der Fußplatte wird Die Leiter am Boden fest montiert, dadurch kann man sich den untersten Wandhalter sparen.


Der Überstieg dient zur Überbrückung der Attika. Auch bei einer Verblendung der Attika dient der Überstieg zum Schutze.






Zur Verbreitung der obersten Stufe sowie der Reduzierung der Spaltbreite am Ausstieg.




Nach DIN 18799 nicht möglich und sonst nicht ratsam

Nach DIN 18799 Pflicht für ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen




Ein- und Ausstiegshilfe









1800 mm
Konfigurationen
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