Siedra 5 Jahre Garantie

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Siedra-Leitern GmbH

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10. Gewährleistung
Im gewerblichen Bereich:
Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt werden.
Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtlich oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine offensichtliche Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sieben Tagen nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort schriftlich bei uns gerügt wird.
Versteckte Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Siedra-Leitern GmbH zu rügen.
Die Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung und Ersatzlieferung nach Wahl von Siedra-Leitern GmbH. Hierzu hat der Besteller in angemessener Zeit Siedra-Leitern GmbH Gelegenheit zu geben. Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung nachweislich fehl oder wird die Beseitigung des Mangels infolge unverhältnismäßig hohen Aufwands von Siedra-Leitern GmbH verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
Gewährleistungsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Gefahrübergang. Weitere Ansprüche für den Besteller bestehen nicht. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, es liegt seitens von Siedra-Leitern GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, was der Besteller zu beweisen hat. Durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wird die Verjährung der Gewährleistungsansprüche weder gehemmt noch unterbrochen.

Für Verbraucher:
Die Gewährleistung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei einer neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei einer gebrauchten Sache ein Jahr.
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig ist. Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich auf die Ansprüche beschränkt, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware eingetreten sind. Dies gilt nicht, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Eine Garantie wird von Siedra-Leitern GmbH nicht angeboten oder übernommen.

Ausschluss der Gewährleistung
Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Sache durch den Kunden entstanden sind, werden von der Gewährleistung nicht erfasst.
Insbesondere werden für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete handwerkliche Maßnahmen an der Sache, insbesondere Veränderung der Sache durch den Kunden oder eine grobe Fehlbehandlung der Sache durch den Kunden oder auch – falls ein Mangel vorhanden ist – eine Selbstvornahme durch den Kunden ohne Einverständnis von Siedra-Leitern GmbH - jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
In einem solchen Fall übernimmt Siedra-Leitern GmbH auch keinerlei Haftung für irgendwelche Sach- oder Personenschäden, es sei denn, dies beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Mitwirkung durch Siedra-Leitern GmbH oder deren Mitarbeitern.
Dies gilt auch, wenn durch irgendwelche Maßnahmen eine Veränderung der Sache durch den Kunden, selbst wenn dies technisch vertretbar wäre, ohne Einwilligung und Zustimmung von Siedra-Leitern GmbH vorgenommen wird.
Diese Einschränkung der Gewährleistung gilt sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Verbrauchern.

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Vollständige AGB´s unter: https://siedrashop.de/agb