Iller Leitern 5 Jahre Garantie

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geis & Knoblauch GmbH & Co. KG

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IV. Haftung für Mängel

Der Besteller kann wegen Mängeln aus unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

Für Mängel haften wir wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern, oder neu zu erbringen, die innerhalb von 6 Monaten (für Leitern in serienmäßiger Ausführung 5 Jahre) - ohne Rücksicht auf die Benutzungsdauer - vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird.

Vorausgesetzt hierfür ist, daß die Feststellung eines solchen Mangels uns unverzüglich, spätestens 8 Kalendertage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich mitgeteilt wurde. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind innerhalb der Gewährleistungsfrist, ebenfalls spätestens 8 Kalendertage nach Kenntnis, schriftlich zu rügen.

2. Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten.

3. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert der Besteller dieses Recht, sind wir von jeder Mängelhaftung befreit. Wird eine vom Besteller zur Mängelbeseitigung gesetzte angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten oder ist die Nachbesserung unmöglich, kann der Besteller das Recht der Minderung oder Wandlung geltend machen.

4. Eine Gewährleistung besteht nicht für Schäden, die infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung, unzureichender Wartung, übermäßiger Beanspruchung oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind sowie für Oberflächenbeschichtungen.

5. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

Kosten, die dem Besteller infolge Behebung von gewährleistungspflichtigen Mängeln durch Dritte entstanden sind, werden nur erstattet, wenn die Drittbehebung vorher von uns genehmigt worden ist oder aus Gründen der Betriebssicherheit oder zur Abwendung weiteren Schadens unaufschiebbar war. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Dies gilt nicht, wenn bei Personenschäden und bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsrecht oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit aus unerlaubter Handlung oder aus zugesicherten Eigenschaften sowie Nebenpflichten zwingend gehaftet wird.

6. Für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft mind. bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer, die dadurch eintritt, daß Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden - beschränkt allerdings auf die Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich verwendet werden können.

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Vollständige AGB´s unter: www.iller-leiter.de/agb.html