Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frankana® Caravan und Freizeit GmbH
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5. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten, Verjährung, Werbeaussagen
5.1. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Nur bei begründeter Mängelrüge dürfen Zahlungen in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht.
5.2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften, Merkmalen und dem Verwendungszweck der jeweiligen Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
5.3. Der Besteller ist verpflichtet, sich durch eigene Prüfung von der Eignung unserer Waren für den von ihm beabsichtigten Zweck zu überzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der uns obliegenden Pflichten auch vor Vertragsabschluss, z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung, der Vertragsgegenstand nicht vertragsgemäß verwendet werden, so gelten für unsere Haftung unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen unter Ziff. 5.4 dieser Bedingungen entsprechend.
5.4. Wir leisten für die Mangelfreiheit unserer Waren Gewähr für den Zeitraum eines Jahres ab Lieferung. Innerhalb dieses Jahres haben wir im Fall von Mängeln zunächst das Recht auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Nachlieferung. Falls und erst wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte, nehmen wir die fehlerhaften Waren zurück und erstatten den Kaufpreis. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
5.5. Keine Sachmängelhaftung wird übernommen, für Schäden, die durch ungeeigneten oder unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder mangelhafte Einbauarbeiten entstanden sind. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch dann, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Instandsetzungen, Beschädigungen oder Änderungen vornehmen, die mit den geltend gemachten Mängeln in ursächlichem Zusammenhang stehen.
5.6. Ausgeschlossen sind insbesondere alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers (vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen, einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, entgangenem Gewinn und aus der Durchführung der Gewährleistung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.7. Die gesetzliche Verjährungsfrist von einem Jahr für Gewährleistungsansprüche gilt auch für alle anderen Ansprüche des Bestellers einschließlich Schadensersatzansprüchen (vertraglich und außervertraglich), es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Pflichtverletzung nachgewiesen wird.
5.8. Der Besteller verpflichtet sich, nur in angemessener Form Werbung für die Vertragsprodukte zu betreiben. Der Besteller wird darauf hingewiesen und ist sich bewusst, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Besteller verpflichtet sich daher, uns von Folgen solcher Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
5.9. Modellwechsel und Druckfehler vorbehalten.
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Die Gewährleistungen finden Sie unter Punkt 5 in den AGB´s | Download Frankana und Freiko AGB